06.01.2012
Noch eine Gerichtsentscheidung zur CGMS
Und noch eine Gerichtsentscheidung zur CGMS: Das Sozialgericht Altenburg hat in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz die Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten der Sensoren für das in die Medtronicpumpe integrierete CGMS zu übernehmen. Anspruchstellerin ist ein dreieinhalbjähriges Kind mit diabetes mellitus Typ-1. Das Sozialgericht vertritt die Auffassung, daß es keine Rolle spiele, ob ein Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen ist. Zur Erinnerung: Der Spitzenverband der Kankenversicherungen vertritt die Auffassung, daß CGMS nicht verordnungsfähig sei, bevor nicht eine Methodenuntersuchung im Gemeinsamen Bundesausschuß erfolgreich durchlaufen wäre. Es ist eine mehrjährige Verfahrensdauer zu befürchten.
Patienten müssen überlegen, ob nicht über gerichtliche Entscheidungen versucht werden sollte, eine Kostenübernahme zu erstreiten.
Mitglieder im Deutschen Diabetiker Bund haben die Möglichkeit, sich im dortigen Rechtsberatungsnetz www.diabetikerbund.de<wbr></wbr>aktuelles/rechtsberatungsnetz/<wbr></wbr>index.htm
fachkundig beraten zu lassen.